logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

  • Für unsere Lieferungen und Leistungen sowie Beratungen gelten die nachstehenden Bedingungen. Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Vertragspartners widerspricht ATC ausdrücklich.
  • Bedingungen des Kunden verpflichten uns nur, wenn und soweit ATC diese ausdrücklich schriftlich anerkennt. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn ATC in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferungen vorbehaltlos ausführt.
  • Von unseren Bedingungen abweichende Vereinbarungen können nur schriftlich getroffen werden. Diese gelten jeweils nur für einen bestimmen Vertrag und nicht für nachfolgende Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel.

2. Angebot und Vertragsabschluß

  • Unsere Angebote sind bis zur endgültigen Auftragsbestätigung freibleibend und unverbindlich. Ein Liefer- oder sonstiger Vertrag kommt erst zustande, wenn ATC die Kundenbestellung oder den sonstigen Auftrag schriftlich bestätigt oder die Ware ausgeliefert hat.
  • Für Fehler, die in der Bestellung bzw. in eingesandten Unterlagen durch undeutliche oder unvollständige Angaben entstanden sind, übernimmt ATC keine Verantwortung. Der Kunde hat die hierdurch veranlassten Mehrkosten zu tragen.
  • Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der Käufer wird sich außerdem mit darüber hinausgehenden Änderungsvorschlägen des Verkäufers einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
  • Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben, sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Es gelten die am Tag der Auslieferung gültigen Preise gemäß unserer jeweils geltenden Preisliste, falls nicht ausdrücklich schriftlich ein anderer Preis vereinbart worden ist.
  • Sämtliche Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
  • Aufgrund von schwankenden Wechselkursen behält ATC sich vor, die in Preislisten aufgeführten Preise jederzeit zu ändern. Mögliche Preiserhöhungen werden rechtzeitig vor Auftragsausführung mitgeteilt.
  • Die von uns genannten Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, ab Auslieferungslager und als Nettopreise. Es fallen zusätzlich die tatsächlich angefallenen Transport-, Versand- und Verpackungskosten an.
  • Erstbestellungen liefert ATC nur gegen Vorauskasse aus. Die Zahlungsmodalitäten für Folgebestellungen werden in Einzelverträgen geregelt.
  • Der Kunde kommt in Zahlungsverzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen seit Aufforderung zur Zahlung der Vorauskasse nicht leistet. Die gesetzliche Regelung über den Verzugseintritt (§ 286 BGB) bleibt im Übrigen unberührt. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist ATC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p. a. über dem zum Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges geltend gemachten Basiszinssatzes der Europäischen Zentralbank zu fordern. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, erhöht sich der Verzugszins auf 8 % p. a. über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt unberührt.
  • Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung früherer Lieferungen im Rückstand befindet.
  • Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt sind. Kunden, die keine Kaufleute sind, steht ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich von Gegenansprüchen zu, die aus demselben Vertragsverhältnis entstanden.
  • Hält der Kunde vereinbarte Zahlungstermine nicht ein, verstößt der Kunde gegen sonstige vertragliche Vereinbarungen oder werden uns nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, ist ATC berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistungen zu verlangen und nach erfolgloser Setzung und Verstreichen einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu fordern. Als Nachweis der wesentlichen Vermögensverschlechterung gilt eine nach Ansicht eines ordentlichen Kaufmanns erteilte negative Auskunft einer Bank, Auskunftei oder eines mit dem Kunden in Geschäftsverbindung stehenden Unternehmens. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden die in Frage kommenden Rechnungsbeträge ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung fällig. ATC kann außerdem die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren untersagen, deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden verlangen und eine ggf. erteilte Einziehungsermächtigung widerrufen.

4. Leistungsfristen, Verzug und Nachlieferung

  • Von uns genannte Leistungs- und Lieferfristen sowie -termine sind unverbindlich, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Sofern Fristen verbindlich vereinbart sind, beginnen sie mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang etwa vereinbarter Anzahlungen und nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann.
  • Vereinbarte Fristen und Termine verlängern sich – unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum, um den sich der Kunde mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber seinerseits im Verzug befindet.
  • Bei Lieferfristen und -terminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als fix bezeichnet sind, kann der Kunde ATC eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist gerät ATC in Verzug. Unter diesen Umständen kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, falls ihm die Waren nicht bis zu diesem Zeitpunkt versandbereit gemeldet wurden und der Verzug von ATC zu vertreten ist.
  • Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die ATC keinen Einfluss hat und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, etwa Betriebsstörungen, Transportschäden, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen und Fälle der Nichtlieferung, nicht richtige oder verspäteter Lieferung seitens unserer Lieferanten aus den gleichen genannten Gründen, ist ATC berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er von ATC durch unverzügliche schriftliche Mitteilung die Erklärung verlangen, ob ATC vom Auftrag zurücktritt oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern will. Erklärt sich ATC nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, soweit dieser von ATC noch nicht wenigstens teilweise erfüllt ist.
  • Gerät ATC aus Gründen, die ATC zu vertreten hat, in Lieferverzug, so kann der Kunde ATC eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis setzen, dass er die Abnahme des Kaufgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ersatz des Verzugsschadens oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Kunde jedoch nur verlangen, wenn eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von ATC oder einem der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen vorliegt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist dies nur möglich bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
  • Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Ware nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
  • ATC ist zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung kann von ATC gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Verlängerter Eigentumsvorbehalt

  • ATC behält sich das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich künftiger entstehender Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
  • Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
  • Der Kunde tritt ATC bereits hiermit alle Forderungen einschließlich sämtlicher Nebenrechte, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen, ab. Der Kunde bleibt bis zu dem jederzeit möglichen Widerruf durch ATC ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen, soweit er seine Verpflichtung ordnungsgemäß ATC gegenüber erfüllt. Von dem Widerrufsrecht wird ATC nur in den unter Ziff. 3 (9) genannten Fällen Gebrach machen.
  • Auf Verlangen von ATC ist der Kunde verpflichtet – sofern ATC seinen Abnehmer nicht selbst unterrichten – dem Abnehmer die Abtretung an ATC unverzüglich bekannt zu geben,  die Benachrichtigung nachzuweisen sowie ATC hinsichtlich der abgetretenen Forderungen und der Person der Drittschuldner umfassend Auskunft zu erteilen. Er ist verpflichtet, ATC alle zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlichen Angaben zu machen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
  • Auf Verlangen des Kunden ist ATC verpflichtet, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als deren realisierbarer Wert unsere Forderung mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten behält sich ATC vor.
  • Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter ist ATC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  • Bei Zahlungsverzug oder bei sonstigen vertragswidrigem Verhalten des Kunden oder in dem Fall, dass ATC Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden aufkommen lassen, ist ATC berechtigt, die Weiterveräußerung von Vorbehaltsware zu untersagen, deren Rückgabe oder die Einräumung mittelbaren Besitzes auf Kosten des Käufers auf ATC zu verlangen, eine Einzugsermächtigung zu widerrufen und/oder die Zahlung der vom Kunden eingezogenen Beträgen zu verlangen oder, falls die Vorbehaltsware bereits weiterveräußert, aber ganz oder teilweise noch nicht bezahlt ist, Zahlung direkt vom Abnehmer des Kunden zu verlangen. In der Ausübung dieser Rechte liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies ausdrücklich durch ATC schriftlich erklärt wurde.
  • ATC ist berechtigt, Herausgabe der in ihrem Eigentum stehenden Gegenstände zu verlangen, wenn ATC Umstände bekannt werden, die die Erfüllung der Forderung durch den Kunden als gefährdet erscheinen lassen. Gegen diesen Herausgabeanspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht nur im Rahmen der oben unter Ziff. 3 (9) aufgeführten Regelungen geltend gemacht werden. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis dazu, dass die von ATC mit der Abholung beauftragten Personen zu diesem Zweck das Gelände, auf dem sich die Gegenstände befinden, betreten und befahren dürfen.

6. Gewährleistung und Haftung

  • Alle Angaben über die Produkte von ATC, insbesondere die in Angeboten, Katalogen und Durchschriften enthalten Abbildungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsangaben, sind als annähernd zu betrachtende Durchschnittswerte. Diese Angaben stellen keine Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, sondern nur Beschreibungen und Kennzeichnungen der Ware dar. Dasselbe gilt für Auskünfte und Beratungen hinsichtlich unserer Produkte. Soweit nicht Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festgelegt und als solche bezeichnet sind, sind in jedem Fall branchenübliche Abweichungen (Fabrikationstoleranzen) zulässig.
  • Bei Waren, die als deklassiertes oder gebrauchtes Material verkauft worden sind, stehen dem Kunden keine Ansprüche wegen etwaiger Mängel zu. § 444 BGB bleibt unberührt.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Waren – auch wenn zuvor Muster übersandt worden sind – unverzüglich nach Eintreffen bei ihm auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit sorgfältig zu untersuchen. Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen fünf Arbeitstagen nach Eingang der  Ware am Bestimmungsort, oder, wenn der Mangel bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung nicht erkennbar war, binnen fünf Arbeitstagen nach seiner Entdeckung schriftlich eingegangen ist. Unsere Außendienstmitarbeiter sind zur Entgegennahme von Mängelrügen nicht berechtigt.
  • Der Kunde hat ATC Gelegenheit zur Prüfung der Mängelrüge zu geben. Verweigert er diese, so ist ATC ebenfalls von der Mängelhaftung befreit.
  • Bei berechtigter Mängelrüge leistet ATC nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  • Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet ATC nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung wesentlicher Pflichten und nur für den typischen und vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht - für Schäden, die durch das Fehlen einer Garantie entstehen und bei denen gerade die Garantie den Schadenseintritt verhindern sollte, - wenn von ATC Hauptpflichten des Vertrages oder vertragswesentliche Pflichten verletzt wurden, - für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, - für Schäden aus der Verletzung des Lebens , des Körpers oder der Gesundheit.
  • Als mangelhaft erkannte Ware nimmt ATC nur mit schriftlichem Einverständnis zurück. Die Ware ist im einwandfreien Zustand und originalverpackt (komplette, unbeschädigte Originalverpackung, Bedienungsanleitung, vollständiges Verpackungsmaterial usw.) zurückzusenden. Unfrei rückgelieferte Ware wird nicht angenommen und geht zu Lasten des Einsenders zurück. Die Frachtkosten sind vom Kunden nachzuweisen. Sie werden nur im Fall einer berechtigten Mängelrüge erstattet.
  • Die Ansprüche wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Sache.
  • Für Verbrauchsgüterkaufverträge (§ 474 BGB) gelten die Absätze 2, 3 und 5 nicht. Die Verjährungsregelung des Absatzes 8 bezieht sich bei Verbrauchsgüterkaufverträgen allein auf Ansprüche aus Schadensersatz.

7. Ersatz von Mehraufwendungen bei Nichtabnahme

  • Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, ist ATC berechtigt, nach Wahl Erfüllung oder Ersatz des Aufwandes in Höhe von pauschal 20 % des Nettowarenwerts zuzüglich etwa bereits entstandener Transportkosten zu verlangen.

8. Änderungen

  • ATC ist dazu befugt, diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen jederzeit zu ändern. Etwaige Änderungen werden mit dem angekündigten Zeitpunkt des Inkrafttretens wirksam. ATC sendet dem Kunden die geänderten Bedingungen rechtzeitig vor Inkrafttreten zu. Falls kein Zeitpunkt des Inkrafttretens mitgeteilt wird, werden die Änderungen in dem Augenblick wirksam, in dem sie dem Kunden zugegangen sind.

9. Gewerblicher Rechtsschutz

  • Der Kunde erkennt die Patentrechte von ATC, soweit diese bestehen, sowie ihre Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der von ATC verkauften Ware an. Dem Kunden ist insbesondere die über den Vertragszweck hinausgehende Vervielfältigung, der unbefugte Nachbau, die Nachahmung sowie der Handel mit nachgebauter, nachgeahmter oder vervielfältigter Ware untersagt.


10. Erfüllungsort, Gerichtsstand

  • Erfüllungsort für beide Vertragsteile ist Rotenburg (Wümme). Gerichtsstand – auch im Wechsel- und Scheckprozess – ist, soweit der Vertragspartner von ATC Kaufmann ist oder seinen Sitz im Ausland hat, Rotenburg (Wümme).

11. Ausfuhr, Lieferung an ausländische Vertragspartner

  • Auch bei Lieferungen in das Ausland und an ausländische Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gültigkeit des Rechts der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich abgedungen.
  • Bei Export unserer Waren durch unsere Abnehmer in Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland übernimmt ATC keine Haftung, falls durch ihre Erzeugnisse Schutzrechte Dritter verletzt werden. Der Käufer ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der von ATC durch die Ausfuhr von Waren verursacht wird, die von ATC nicht ausdrücklich zum Export geliefert werden.
  • Die Ausfuhr der Waren von ATC in bestimmte Länder kann u. U. gegen Außenwirtschaftsrecht und/oder gesetzliche Exportverbote verstoßen. ATC weist ihre Kunden darauf hin, dass diese die Zulässigkeit der Weiterlieferung in eigener Verantwortung selbst zu prüfen haben. Der Kunde ist verpflichtet, ATC wegen einer von ihm zu vertretenden unzulässigen Weiterlieferung von Schäden jeglicher Art freizustellen.

12. Schlussbestimmungen

  • Zur Wahrung der Schriftform bei Abschluss oder Durchführung der von ATC geschlossenen Verträge genügen auch Erklärungen, die per Telefax oder E-Mail übermittelt werden.
  • Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ATC. ATC wird diese Zustimmung nur aus wichtigem Grund versagen.

13. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung in diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Vereinbarung und dem mutmaßlichen Willen der beteiligten Parteien nahe kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken im Vertrag, die nicht durch Auslegung gefüllt werden können.

 

 

Stand Januar 2009                                                                       ATC

                                                                                                  Asia Trade Company GmbH

 

Asia Trade Company GmbH · Germany · Am Pferdemarkt 4 · 27356 Rotenburg · Tel.: 04261-93850 · Fax: 04261-2362 · Email: info@asiatradecompany.de